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   BFH, 01.12.1964 - VI 160/63   

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https://dejure.org/1964,10481
BFH, 01.12.1964 - VI 160/63 (https://dejure.org/1964,10481)
BFH, Entscheidung vom 01.12.1964 - VI 160/63 (https://dejure.org/1964,10481)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 1964 - VI 160/63 (https://dejure.org/1964,10481)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • HFR 1965, 263
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 01.06.1994 - X R 90/91

    Bei Berechnung der Nachsteuer können bisher nicht geltend gemachte

    Anders als möglicherweise aus § 25 EStDV ergibt sich jedenfalls aus den §§ 30, 31 EStDV kein Anhaltspunkt dafür, daß bei der Nachversteuerung die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Zahlungsjahres nicht berücksichtigt werden dürften (vgl. bereits BFH-Urteil in HFR 1965, 263, 265).
  • BFH, 15.12.1999 - XI R 53/99

    Rechtsfehlerberichtigung bei Nachversteuerung

    Dies ergibt sich auch aus dem Zweck der Regelung, das Verfahren der Rückgängigmachung von Steuerminderungen, die sich im Nachhinein als zu Unrecht gewährt erweisen, zu erleichtern (BFH-Urteile in BFHE 148, 240, BStBl II 1987, 164; HFR 1965, 263; Blümich/ Hutter, Einkommensteuergesetz, Stand Mai 1999, § 10 Rz. 420).
  • BFH, 19.05.1999 - XI R 87/95

    Solidaritätszuschlag; Nachsteuern gem. § 10 Abs. 5 EStG 1990

    c) Die --zum Zweck der Verwaltungsvereinfachung erlassene (BFH-Urteile in BFHE 148, 240, BStBl II 1987, 164; HFR 1965, 263; Blümich/Hutter, Einkommensteuergesetz, Stand Mai 1999, § 10 Rz. 420)-- Sonderregelung in § 10 Abs. 5 EStG 1990, §§ 30, 31 EStDV sieht demgegenüber vor, eine Nachversteuerung für den Veranlagungszeitraum durchzuführen, in dem der steuerschädliche Tatbestand verwirklicht worden ist.
  • BFH, 26.08.1986 - IX R 6/81

    Nachversteuerung bei vorzeitiger und steuerschädlicher Verfügung über

    In diesem Fall könne die steuerlich richtige Behandlung der Bausparbeiträge für das Jahr der Zahlung erfolgen (BFH-Urteile vom 1. Dezember 1964 VI 160/63, HFR 1965, 263; vom 13. Juli 1967 VI 291/65, BFHE 89, 195, BStBl III 1967, 575; gleicher Auffassung: Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 10 EStG Anm. 459; Tiedtke, Einkommensteuer- und Bilanzsteuerrecht, 1983, § 27 V 2 dd, Seite 419; Biergans, Einkommensteuer und Steuerbilanz, 3. Aufl., 1985, Seite 1008 f.).
  • BFH, 06.05.1977 - VI R 132/74

    Beteiligung an Wohnungsbaugesellschaft mit Bausparmitteln ist keine unmittelbare

    Demgemäß hat der Senat im Urteil vom 1. Dezember 1964 VI 160/63 (HFR 1965, 263) eine unmittelbare Verwendung zum Wohnungsbau verneint, wenn der Bausparer die aus dem Bausparvertrag erlangten Mittel an juristische Personen und Personengesellschaften, an denen er beteiligt war, weiterleitete, damit diese die Gelder zum Wohnungsbau verwenden könnten.
  • BFH, 13.07.1967 - VI 291/65

    Vorliegen einer unmittelbaren Verwendung zum Wohnungsbau

    Das hat der Senat bereits im Urteil VI 160/63 vom 1. Dezember 1964 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965 S. 263) entschieden.
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